Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von CruisePool GmbH & Co. KG als Reisevermittler


Die für Sie gültigen Veranstalter-AGB erhalten Sie mit Ihrer Bestätigungsemail sowie im Buchungsvorgang.
Die AGB von CruisePool gelten für die Nutzung unserer Webseite. Maßgeblich sind die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters/Reederei, wie auf Ihrer Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesen!

 

1. Vorbemerkung
2. Vermittlungsbedingungen

  1. A) Geltungsbereich
  2. B) Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
  3. C) Serviceentgelt
  4. D) Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
  5. E) Pflichten des Kunden
  6. F) Versicherungen
  7. G) Zahlung des Preises
  8. H) Rücktritt/Umbuchung
  9. I) Reiseprogramm und Leistungen
  10. J) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  11. K) Leistungs- und Preisänderungen
  12. L) Haftung, Haftungsbeschränkung, Gewährleistung
  13. M) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  14. N) Versicherungen
  15. O) Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
  16. P) Gewährleistungen Ihrerseits, Haftung
  17. Q) Allgemeines

3. Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Webseite

  1. A) Nutzung der Website www.cruisepool.com
  2. B) Informationen zu Haftung
  3. C) Keine ungesetzliche oder verbotene Nutzung
  4. D) Änderungen dieser Vorschriften und Bedingungen
  5. E) Schlussbestimmungen  


1. Vorbemerkung
 

Grundsätze

Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen, nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

  1. Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im Voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
  2. Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise. (so auch CruisePool GmbH & Co. KG, im nachfolgenden als „CruisePool“ angegeben).
  3. Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
  4. Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.

Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters. Sofern Sie über diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere Vermittlungsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
 

2. Vermittlungsbedingungen

 

  1. A) Geltungsbereich
  2. Diese Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlungsleistungen von CruisePool. Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des Weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung
     
  3. B) Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
  4. 1. CruisePool tritt als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und ist nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt.
  5. 2. Die von CruisePool im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von CruisePool oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von CruisePool erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.
  6. 3. CruisePool übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und gibt keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
  7. 4. Den Namen des Veranstalters ersehen Sie im Preisteil auf der Seite des jeweiligen Kreuzfahrtschiffes.
  8. 5. Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst ab dem Zeitpunkt von CruisePool als angenommen, zu welchem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben (E-Mail ist ausreichend). Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und CruisePool bzw. den Reiseveranstalter ggfs. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichung, der nach Ablauf einer Frist von einer Woche (fünf Arbeitstagen, bei kurzfristiger Buchung mit Abreise innerhalb von 4 Wochen innerhalb einer Frist von 24 Stunden) nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag und können zu einer Bearbeitungsgebühr seitens des Veranstalters führen.

  9. C) Serviceentgelt
  10. 1. Der Kunde beauftragt CruisePool im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese zu vermitteln. Zum Teil können hierfür Serviceentgelte erhoben werden.
  11. 2. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
     
  12. D) Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
  13. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.
     
  14. E) Pflichten des Kunden
  15. Mängel unserer Vermittlungsleistung sind CruisePool gegenüber unverzüglich anzuzeigen. CruisePool ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch CruisePool möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
     
  16. F) Versicherungen
  17. CruisePool weist auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
    a) einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten (Reiseabbruch-Versicherung) bei Unfall oder Krankheit,
  18. b) einer Reisegepäckversicherung und/oder
  19. c) einer Auslandskrankenversicherung
  20. hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
     
  21. G) Zahlung des Preises
  22. 1. Soweit CruisePool Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und diesbezügliche Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung zustehender Serviceentgelte von CruisePool.
  23. 2. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit CruisePool Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennimmt, so darf CruisePool vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordert CruisePool in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Etwaige Sonderregelungen in Bezug auf die Zahlung sind den AGB bzw. Zahlungs- oder Reisebedingungen des Veranstalters/Anbieters zu entnehmen. Hinweise auf die Zahlung sind insbesondere dann in den AGB des Veranstalters/Anbieters zu beachten, sofern die Zahlung direkt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter/Anbieter stattfindet.
  24. 3. CruisePool behält sich vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiter zu berechnen.
  25. 4. Rechnungen für weitere Leistungen z.B.: Anreise oder Hotel sind sofort nach Buchung bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig.
  26. 5. Etwaige Entgelte oder Kosten bezüglich einer Währungsumrechnung bei beispielsweise Transaktionen aus einem nicht EU-Land (mit der Landeswährung EUR) sind vom Kunden zu tragen.
  27. 6. Zahlungen an CruisePool können wie folgt vorgenommen werden:
  28.      a) per Überweisung/auf Rechnung
  29.      b) per Lastschrift (gilt ausschließlich für Kontoverbindungen in Deutschland)
  30.      c) per Kreditkarte
  31. 7. Weitere Hinweise:
  32. a) Bei Kreditkartenzahlung an CruisePool ist die Restzahlung spätestens 6 Wochen vor Abfahrt fällig; dies wird automatisch überwacht und entsprechend durchgeführt. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines ist die Anzahlung umgehend fällig.
  33. b) Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständiger Zahlung etwa 8-10 Tage vor Abreise an die Empfangsadresse gesendet (vorwiegend Versand per Mail als elektronisches Ticket, in manchen Fällen erfolgt der Versand per Post).
  34. c) Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, den Ausgleich des Reisepreises bzw. die Restzahlung zusätzlich anzumahnen. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen bis spätestens 5 Tage vor Reisebeginn noch nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an CruisePool. Falls eine Reise wegen fehlender Reisedokumente nicht angetreten wird, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen gemäß Punkt K) verlangen. Es sei denn, der Reiseteilnehmer hat das Fehlen der Reisedokumente nicht zu verantworten.
  35. Falls Sie eine kurzfristige Buchung durchführen, d. h. ab 42 Tage/6 Wochen vor Reisebeginn, ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines und der Reisebestätigung der gesamte Rechnungsbetrag umgehend vor bzw. bei Aushändigung der Reiseunterlagen gegenüber CruisePool zu leisten.
  36. 8. Eine Anrechnung von Rabatten, Gutscheinen, im Voraus erworbenem Guthaben oder etwaigen anderen Leistungen, die seitens des Veranstalters/Anbieters gewährt werden, sind vor bzw. spätestens bei Buchung schriftlich (z.B. per Mail oder Fax) an CruisePool zu übermitteln (z.B. Mitglieds- oder Clubnummern, Future Cruise Certificate etc.). Eine Anrechnung nach bereits erstellter Buchungsbestätigung/Rechnung seitens CruisePool basiert lediglich auf Kulanz. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Veranstalters/Anbieters zur An- bzw. Verrechnung.

    H) Rücktritt/Umbuchung
  37. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
  38. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich als Maßgabe, sofern CruisePool Veranstalter ist. Maßgeblich sind die AGB des Reiseveranstalters, der auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesen wird.
  39.  
  40. Umbuchungen:
  41. Bis 60 Tage vor Abfahrt kostenlos, danach mindestens EUR 50,- pro Umbuchung.
  42. Falls die Umbuchungs-/Stornogebühren der Reederei höher ausfallen, werden diese Gebühren an die der Reederei angepasst.
  43.  
  44. Stornierungen:
  45. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind.
  46. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
  47.  
  48. Bis 90 Tage vor Abfahrt Bearbeitungspauschale von 4% aber min. EUR 25,- p.P.
  49. Bis 50 Tage vor Abfahrt 10% des Reisepreises
  50. Bis 30 Tage vor Abfahrt 20% des Reisepreises
  51. Bis 22 Tage vor Abfahrt 30% des Reisepreises
  52. Bis 15 Tage vor Abfahrt 50% des Reisepreises
  53. Bis 1 Tag vor Abfahrt 75% des Reisepreises
  54. Am Tag der Abfahrt/No-Show 80% des Reisepreises
  55. Kosten für Nebenleistungen, wie z.B. telegrafische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen sind nicht im Reisepreis enthalten.
  56. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese extra an CruisePool.
  57.  
  58. CruisePool erhebt derzeit keine gesonderten Gebühren für die Vermittlung von Reisen. Insoweit CruisePool ein Vermittlungsentgelt erhebt, ist dieses im Preis der vermittelten Reise bereits enthalten. CruisePool behält sich vor, in Zukunft solche Gebühren zu erheben. In einem solchen Fall wird CruisePool hierauf in geeigneter Form hinweisen.
  59. Die aus dem Vertrag mit dem Veranstalter entstehenden Zahlungspflichten sind in der vereinbarten Währung bzw. auch bargeldlos in EURO zu den amtlichen Umrechnungskursen nach Rundung zu zahlen. Soweit nach diesen Bestimmungen wahlweise eine Erfüllung in EURO oder in der ursprünglich vereinbarten nationalen Währung ist, hat der Schuldner das Recht, die Wahl auszuüben.

  60. I) Reiseprogramm und Leistungen
  61. 1. In der Regel umfassen die Leistungen die Kreuzfahrt ab und bis Hafen, Unterkunft und Verpflegung während der Kreuzfahrt in der gebuchten Kategorie, Hafengebühren und sonstige gebuchte Sonderleistungen gemäß Ausschreibung und entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
  62. 2. Anschlussbeförderungen per Bahn, Bus oder Flug, Landausflüge sowie Hotelaufenthalte sind, sofern nicht im Leistungspaket entsprechend der Ausschreibung angegeben, extra zu zahlen und können neben der Reederei als Veranstalter ebenfalls von Dritt-Anbietern vermittelt werden.
  63. 3. Die Gepäckbeförderung während der Anreise zum Hafen richtet sich nach dem gewählten Verkehrsmittel. Zur Kennzeichnung Ihres Gepäcks verwenden Sie bitte die von der Reederei gelieferten Kofferanhänger (teilweise beim Check-In am Hafen erhältlich).
  64. 4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Anreise mit dem Flugzeug bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

  65. J) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  66. Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise- und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, falls die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, einen bestimmten Betrag als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Für den genauen Satz lesen Sie bitte die ausführlichen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

  67. K) Leistungs- und Preisänderungen
  68. 1. Über notwendig werdende Änderungen, wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, der Fahrtzeiten und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän.
  69. 2. Der jeweilige Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.
    3. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang dies möglich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

  70. L) Haftung, Haftungsbeschränkung, Gewährleistung
  71. 1. CruisePool haftet nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haftet CruisePool für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
  72. 2. CruisePool ist in dem für Reisevermittler zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
  73. 3. CruisePool übernehmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe auf CruisePool zu.
  74. 4. Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von CruisePool dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. CruisePool haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit CruisePool fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von CruisePool für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
  75. 5. Der jeweilige Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
  76. a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  77. b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  78. c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reise-Dienstleistungen, sofern nicht gemäß Punkt L) vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde;
  79. d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
  80. e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
  81. 6. Unter welchen Voraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag wegen Schlechterfüllung kündigen kann und welche Schadensersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich aus den ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters bzw. der Reederei.
  82. 7. Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluss eingetreten und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung, sofern dieser Gegenstand des Reisevertrages war. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
  83. 8. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
  84. 9. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig – durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
  85. 10. Ist die Bordreisebegleitung nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich schriftlich der Schiffsleitung oder dem Veranstalter mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
  86. Reisebegleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche in irgendeiner Weise anzuerkennen.
  87. 11. CruisePool unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Informationen, welche auf dieser Website veröffentlicht werden, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Sie sollten jedoch beachten, dass CruisePool nicht garantiert, dass diese Informationen fehlerfrei sind und Sie nehmen zur Kenntnis, dass die auf dieser Website veröffentlichten Informationen, Produkte und Serviceleistungen Ungenauigkeiten oder Schreibfehler enthalten können. Die hier bereitgehaltenen Informationen sind regelmäßigen Änderungen unterworfen. CruisePool und/oder seine Partnerunternehmen können jederzeit Verbesserungen und/oder Veränderungen an dieser Website vornehmen.
  88.  
  89. M) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  90. 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Diese Mitteilung kann unter Berücksichtigung einer zeitgemäßen Vorlaufs-Frist ebenfalls an CruisePool zur Weiterleitung an den Veranstalter übermittelt werden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
  91. 2. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
  92. 3. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  93. 4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  94.  
  95. N) Versicherungen
  96. Da auch bei Nichtantritt der gebuchten Reise (z.B. infolge Erkrankung) bis zu 100% Stornogebühren anfallen können, empfehlen wir Ihnen immer den Abschluss eines Reiseschutz (Reiseversicherung).
  97. Unseren Partner im Bereich Reiseversicherung, die Hanse Merkur, finden Sie unter folgender URL:
  98. https://cruisepool.com/reiseschutz-hansemerkur
  99. Hier können Sie aus allen Versicherungsformen Ihr persönliche Wunsch-Leistung auswählen, unabhängig ob Ihre Reise bei Cruisepool gebucht wurde oder nicht.
    Des Weiteren empfehlen wir jedem Gast für Reisen ausserhalb Deutschlands den Abschluss einer Auslandsreisekranken-Versicherung - ebenfalls über unseren Partner Hanse Merkur buchbar.
  100.  
  101. O) Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
  102. 1. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden nach bestem Wissen vor Reiseantritt über die einzuhaltenden Pass- und Visum-Erfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente, sowie über gesundheitliche Formalitäten, sofern der Reisende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  103. 2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sowie für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nachinformationen des Veranstalters bedingt sind. Weitere wesentliche Informationen ergeben sich aus den ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters.
  104. 3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig (vor Anfrage/Buchung der Reise) informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
  105. 4. Für Hinweise von CruisePool, die auf dieser Website zu Pass, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen ihres Reiseziels gegeben werden, wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft oder Konsulat. Da CruisePool hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben von Dritten (Reiseveranstalter oder Behörde) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt CruisePool keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von CruisePool ist insoweit ausgeschlossen.
  106.  
  107. P) Gewährleistungen Ihrerseits, Haftung
  108. 1. Jede spekulative, falsche oder in betrügerischer Absicht erfolgte Reservierung oder jede Reservierung, die in der Erwartung einer gesteigerten Nachfrage erfolgt, ist ohne Einschränkung untersagt.
  109. 2. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Möglichkeiten zur Buchung von Reisen auf dieser Website nur genutzt werden dürfen, um rechtmässige Buchungen oder Einkäufe für Sie oder für eine andere Person vorzunehmen, in deren Namen Sie rechtmässig handeln dürfen.
  110. 3. Ihnen ist bekannt, dass die übermässige Nutzung oder der Missbrauch der Möglichkeiten zu Buchung von Reisen auf dieser Website dazu führen kann, dass Ihnen der Zugang zu diesen Möglichkeiten verweigert wird.
  111.  
  112. Q) Allgemeines
  113. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.


3. Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Webseite

 

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.
 

  1. A) Nutzung der Website www.cruisepool.com
  2. Der Gebrauch dieser Website durch Sie und/oder die Einwilligung in die nachfolgenden Bedingungen und Hinweise ohne Änderung stellt Ihr Einverständnis mit all diesen Vorschriften, Bedingungen und Hinweisen dar. Wenn Sie mit diesen Vorschriften und Bedingungen nicht einverstanden sind, sind Sie nicht berechtigt, diese Website zu nutzen.

  3. B) Informationen zu Haftung
  4. Diese entnehmen Sie bitte Punkt 2. M) Haftung, Haftungsbeschränkung, Gewährleistung

  5. C) Keine ungesetzliche oder verbotene Nutzung
  6. Als Bedingung für Ihre Nutzung dieser Website garantieren Sie CruisePool, dass Sie diese Website nicht zu irgendeinem Zweck verwenden werden, der ungesetzlich oder gemäss diesen Vorschriften, Bedingungen und Hinweisen zufolge verboten ist. Beispielsweise erklären Sie sich damit einverstanden, bei der Nutzung eines Forums folgendes zu unterlassen:
  7. 1. Ohne einen rechtsgültigen Titel keinerlei Aussagen über die Dienstleistungen von CruisePool oder die gebuchten Reisen zu veröffentlichen.
  8. 2. Die gesetzlichen Rechte Dritter (wie z.B. das Recht auf Privatsphäre und Öffentlichkeit) zu verleumden, missbrauchen, beeinträchtigen, verfolgen, bedrohen oder in sonstiger Weise zu verletzen.
  9. 3. Dateien aufzuspielen, die Viren, abgeänderte Dateien (corrupted files) oder andere ähnliche Software oder Programme enthalten, die den Betrieb des Computers eines Dritten beschädigen können.
  10. 4. Explizit untersagt CruisePool das automatisierte einstellen von Newsletter Abonnenten, um an Gewinnspielen teilzunehmen, da diese Abonnenten keinerlei Nutzen Produkte bzw., der Webseite von CruisePool haben. Solche eingestellten Abonnenten werden von CruisePool automatisch gelöscht. Wenn CruisePool in der Lage ist, die Betreiber von solchen automatisierten Gewinnspielen zu ermitteln, werden diese durch CruisePool sofort zur Anzeige gebracht bzw. wird eine sofortige Abmahnung erteilt.

  11. D) Änderungen dieser Vorschriften und Bedingungen
  12. CruisePool behält sich das Recht vor, die Vorschriften, Bedingungen und Hinweise, denen zufolge diese Website angeboten wird, zu ändern. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf bestehende Vorschriften und Bedingungen, die Sie durch rechtmässige Buchungen oder rechtmässige Einkäufe unter Verwendung dieser Website akzeptiert haben.

  13. E) Schlussbestimmungen
  14. Die nachfolgenden Schlussbestimmungen gelten gemeinsam für alle beschriebenen und niedergelegten Punkte der CruisePool -AGB´s.
  15. 1. Die Erfüllung dieses Vertrages durch die CruisePool GmbH & Co. KG unterliegt bestehenden Gesetzen und rechtlichen Verfahrensweisen und nichts von dem, was in diesem Vertrag enthalten ist, beeinträchtigt das Recht von CruisePool, Anfragen oder Anforderungen von Vollzugsbehörden in Bezug auf ihre Nutzung der Website oder der an CruisePool gelieferten oder von CruisePool gesammelten Informationen im Hinblick auf eine solche Nutzung nachzukommen.
  16. 2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge.

 

 

 

 

 

 

Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) von travianet GmbH (Informationen augfrund
der Zusammenarbeit zwischen
Cruisepool GmbH & Co. KG und travianet GmbH)

 

 

 

 

 

 

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